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Arbeitnehmerberatung

Nicht alle Arbeitnehmer müssen zwingend eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Versteuern Sie Ihren Arbeitslohn mit der Steuerklasse I, oder im Falle von Ehegatten jeweils mit der Steuerklasse IV, müssen Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben, solange Sie keine weiteren Einkünfte haben.

Denn durch den vom Arbeitgeber durchgeführten Jahreslohnsteuerausgleich haben Sie für Ihr Arbeitseinkommen alle Steuerbeträge bereits abgeführt.

Natürlich kann es sich als Arbeitnehmer trotzdem lohnen eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Ob und in wie weit sich das im Einzelfall lohnt hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

Gerne überprüfen wir das auch bei Ihnen.

Steuerbelastungsvergleiche

Nahezu alle unternehmerischen aber auch eine Vielzahl privater Entscheidungen haben Auswirkungen auf die von Ihrem Unternehmen bzw. von Ihnen zu tragenden Steuerlast. Hierzu zählen z.B. die Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen, die Entscheidung zwischen Leasing oder Kauf bzw. dabei der richtigen Finanzierungsform (Eigen- oder Fremdkapital) wie auch im privaten die Wahl zwischen getrennter oder Zusammenveranlagung bei Ehegatten.

Wir erstellen für Sie gerne Steuerbelastungsvergleiche, die Ihnen die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Entscheidungen verdeutlichen und Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützen.

Vertretung gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren

Als Steuerberater legen wir die Rechtsnormen zu Gunsten des Steuerpflichtigen aus – das Finanzamt zumeist eher zu Gunsten des Staates. Hierdurch kann es zu Abweichungen im Steuerbescheid zu der eingereichten Steuererklärung kommen. Ist dies der Fall sollte über einen außergerichtlichen Rechtsbehelf – oder kurz ein Einspruch – nachgedacht werden.

Je nach Sachverhalt und Komplexität können Einspruchsverfahren zügig und ohne großen Aufwand oder aber auch erst durch einen längerfristigen Schriftverkehr und weitere Nachweise beendet werden. Dabei kann es auch durchaus dazu kommen, dass keine Einigung mit dem Finanzamt erzielt wird. In diesem Fall bleibt nur der Weg des gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens, d.h. die Klage vor einem Finanzgericht.

Wir prüfen für Sie ob Ihre Steuerbescheide auch den abgegebenen Steuererklärungen entsprechen und finden heraus ob es Erfolgsaussichten bei einem außergerichtlichen Verfahren (Einspruch) gibt. Falls dies nicht zum gewünschten Erfolg führt, vertreten wir Sie auch vor Gericht.

Beratung bei der Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht

Die ideale Rechtsform für ein Unternehmen schlechthin gibt es nicht. Entscheidend sind vielmehr die konkreten Umstände und Rahmenbedingungen, die unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher, steuerlicher, organisatorischer und rechtlicher Einflussgrößen zur Wahl der "richtigen" Rechtsform für ein Unternehmen führen.

Ob es sich auszahlt die Rechtsform zu wechseln oder bei der Findung der richtigen Rechtsform für Ihr neues Unternehmen beraten wir Sie fachkompetent und professionell und berücksichtigen dabei Ihre Kriterien.

Vertretung vor Finanzbehörden

Wir kämpfen auch für Ihr Recht. Die häufig geänderte Rechtslage erfordert ein stetiges aktualisieren des Fachwissens und dies zählen wir zu unseren Kompetenzen. Bei Streitfällen relevanter steuerlicher Sachverhalte zwischen den Finanzbehörden und Ihnen nehmen wir die Vertretung vor den Behörden für Sie wahr.

Steuerliche Gestaltungsberatung

Jede unternehmerisch bedeutende Entscheidung hat steuerliche Konsequenzen. Auch private Vermögensentscheidungen ziehen steuerliche Auswirkungen nach sich. Wir planen und prüfen strategisch die Auswirkungen bevorstehender Entscheidungen und suchen für Sie steueroptimale alternative Wege.

Steuerstrafrechtliche Beratung

Wir beraten Sie in Steuerstrafrechtlichen Belangen und helfen Ihnen mit unserer Erfahrung gegenüber dem Veranlagungsfinanzamt.

Prüfung von Steuerbescheiden

Um kein Geld zu verschenken und sicher gehen zu können dass Ihr Steuerbescheid richtig kalkuliert wurde prüfen wir Ihren Steuerbescheid auf Richtigkeit und verhelfen Ihnen so zu Ihrem rechtmäßigen Anspruch. Mit unserem expliziten Fachwissen beraten wir Sie gerne!

 
 
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